Nachdem sich die Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeits-bescheinigung (eAU) verzögert hat, ist das Verfahren der eAU ab 1. Januar 2023 für alle Unternehmen nunmehr verbindlich. Zukünftig gibt es nicht mehr das Verfahren der Ausstellung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auf Papier. Damit ist der arbeitsunfähige Arbeitnehmer nicht mehr verpflichtet, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei der Krankenkasse und dem Arbeitgeber abzugeben, sondern der behandelnde Arzt übermittelt über die Telematikinfrastruktur die eAU an die zuständige Krankenkasse.
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