Wer kennt sie/es nicht: die Stapel an Kartons, die nach der gemeinsamen Pizza-Service-Bestellung im Freundes- oder Familienkreis nach kurzer Nutzung anfallen und das schlechte Gewissen, das im Paket damit verbunden ist. Der Gesetzgeber schiebt dieser Abfallentstehung bzw. Ressourcenverschwendung zunehmend einen Riegel vor – auch wenn das Beispiel Pizza-Kartons hier zwar plakativ, aber vielleicht nicht das passendste ist. Denn insbesondere Plastik steht im Problem-Fokus von gesetzlichen Verschärfungen (siehe Interview). Ab 2023 werden (Handels-)Gastronomie und Einzelhandel, von bestimmten Kleinunternehmen abgesehen, verpflichtet, für die Mitnahme und Lieferung von Speisen und Getränken Mehrwegbehälter als Alternative zu Einweg-Kunststoff-Lebensmittelverpackungen und Einweg-Getränkebechern anzubieten.
Welche Optionen es gibt und welche Anbieter sich auf dem Markt tümmeln stellt Ihnen das EHI näher vor.
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