Das Dienstrad-Leasing

Das Dienstrad-Leasing: Das müssen Sie als Arbeitgeber beachten

Wer kennt es nicht? Der tägliche Weg zur Arbeit ist geprägt von verstopften Straßen und Staus. Gerade kürzere Wege lassen sich jedoch problemlos mit dem e-Bike zurücklegen. Das spart nicht nur Nerven, sondern ist im Verbrauch auch kostengünstiger. Doch in der Anschaffung sind e-Bikes oft nicht gerade billig, sodass viele lieber auf das gewohnte Auto setzen. Arbeitgeber haben aber die Möglichkeit, über das e-Bike-Leasing dem Arbeitnehmer ein Dienstrad zur Verfügung zu stellen. Welche Vorteile das e-Bike-Leasing für den Arbeitgeber hat und welche Dinge es zu beachten gilt, erklärt e-Bike-Experte Matthias Kleinke, Geschäftsführer der e-motion e-Bike Welt Chemnitz.


Welche Vorteile bietet das e-Bike-Leasing für Unternehmen?

Nicht nur für Arbeitnehmer stellt das Bike-Leasing eine attraktive Zusatzleistung dar. Auch der Arbeitgeber profitiert von dem Angebot. Solch ein Bonusprogramm für Mitarbeiter kann beispielsweise die Motivation und Gesundheit der Angestellten verbessern und gleichzeitig die Arbeitgeberattraktivität erhöhen. Und solch eine Investition verspricht in der Regel langfristige Gewinne: zum einen entstehen steuerliche Vorteile sowohl für den Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer, zum anderen werden spürbare Effekte, wie eine erhöhte Arbeitsmotivation, sichtbar. Setzen die Mitarbeiter langfristig auf das e-Bike als Fortbewegungsmittel zur Arbeit, trägt dies zur Reduzierung der CO2-Emissionen bei. Gleichzeitig wird die grüne Mobilität im gesamten Unternehmen gefördert. Ein Leasingangebot zahlt somit immer positiv auf den Arbeitnehmer als auf den Arbeitgeber ein.


Welche Kosten muss der Arbeitnehmer tragen?

Das e-Bike Leasing läuft über den Arbeitgeber und wird per Gehaltsumwandlung dem Arbeitnehmer überlassen. Dadurch sinken die Lohnsteuer sowie die Sozialversicherungsbeiträge der Mitarbeiter, woran Unternehmen profitieren. Der geldwerte Vorteil der unbeschränkten Privatnutzung wird pauschal mit 0,25 % des Bruttolistenpreises vom Mitarbeiter versteuert. In Summe ist es eine WIN-WIN-Situation für beide Seiten.
Die meisten Leasinganbieter bieten einen Gehaltsumwandlungs-Ersparnis-Rechner, in dem sich Interessierte sehr schnell die eigene Nettobelastung, aber auch die Ersparnis gegenüber einem Direktkauf berechnen lassen können. In der monatlichen Leasingrate ist übrigens immer ein umfangreiches Versicherungspaket enthalten. Bis auf einen äußerst geringen Abwicklungsaufwand hat der Arbeitgeber also keine direkten Kosten durch das Leasing.


Welche Kosten muss der Arbeitgeber tragen?

Der Arbeitgeber hat einen einmaligen Personalaufwand für den Abschluss eines Rahmenvertrages mit dem Leasinggeber. Dieser ist immer gleich, egal wie viele Mitarbeiter er beschäftigt. Ist der Rahmenvertrag einmal geschlossen, fallen für jeden einzelnen Arbeitnehmer nur noch geringe Aufwendungen an – nämlich die Prüfung und Freigabe der Angebote. Das ist oft in wenigen Minuten erledigt.
Darüber hinaus gibt es für den Arbeitgeber keine Kosten. Im Gegenteil: Er spart selbstverständlich auch die AG-Anteile an der Sozialversicherung, die für die Rate des Arbeitnehmers entstanden wären. Das können z. B. bei einem 5.000 EUR-Rad und einer Laufzeit von 3 Jahren pro Mitarbeiter durchaus 500 EUR sein.


Welche Schritte sind vom Arbeitgeber zu gehen, um den Mitarbeitern das Dienstradleasing anbieten zu können?

Es werden vom Arbeitgeber nur wenige Angaben benötigt, um ein Info-Paket zum Bike-Leasing erstellen zu können. Dabei unterstützen wir die wichtigsten Leasinganbieter, wie Jobrad, Businessbike, dein-jobbike, Deutsche Dienstrad, lease-a-bike und andere. Wir stellen gern den Kontakt zu den Leasinganbietern her und helfen bei der Auswahl, denn die Anbieter haben durchaus unterschiedliche Leistungsangebote.
Überzeugt das Angebot, dauert es in der Regel nicht viel länger als eine Woche, bis der Rahmenvertrag fürs Leasing erstellt ist. Und dann können auch schon die Mitarbeiter über das Leasing-Angebot informiert werden.


Was passiert, wenn der Mitarbeiter innerhalb der Leasingzeit kündigt oder erkrankt?

Sollte ein Mitarbeiter doch vor Ablauf der Leasingzeit das Unternehmen verlassen oder in unbezahlte Krankheit oder Elternzeit gehen, muss der Arbeitgeber normalerweise die Leasingraten bis zum Laufzeitende weiterzahlen oder eine teure, vorzeitige Kündigung des Leasingvertrages in Kauf nehmen. Dank der Möglichkeit einer günstigen Rücknahmegarantie und Ratenschutz-Versicherung können Arbeitgeber dieses Risiko auf 0 % reduzieren, da in diesen Fällen die Versicherung einspringt. Diesen Schutz bieten aber nicht alle Leasinganbieter. Hierzu informieren wir gern detaillierter in einem persönlichen Beratungsgespräch. (Tel. 03722-7949160 oder www.emotion-technologies.de/chemnitz )


Welche Risiken gibt es für Arbeitgeber?

Wenn man alles beachtet und sich gut beraten lässt, gibt es keine wirklichen Risiken. Die steuerliche Regelung schafft zusätzlich Transparenz. Selbst der geldwerte Vorteil bei der Übernahme des Bikes durch den Mitarbeiter nach Laufzeitende wurde geregelt. Wenn ein fundierter Überlassungsvertrag mit dem Arbeitnehmer geschlossen und das Risiko eines vorzeitigen Leasingabbruchs günstig abgesichert wird, steht dem Erfolg des Leasing-Angebots für Mitarbeiter nichts mehr im Wege.

Autor:
e-motion e-Bike Welt Chemnitz GmbH
Am Berg 1
09232 Hartmannsdorf
Geschäftsführer: Matthias Kleinke
Telefon: 03722-794916-0
E-Mail: chemnitz@emotion-ebikes.de

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