Im Vortrag zur Bonitätsanalyse der Deutschen Bundesbank, welchen der Handelsverband Sachsen gemeinsam mit der IHK Dresden organisiert hat, erklärte Herr Runkel, stellvertretender Referatsleiter in Leipzig, wie dieses Verfahren abläuft und welche Vorteile es Unternehmen bietet.
Zunächst gilt es jedoch zu besprechen, warum die Deutsche Bundesbank kostenfreie Bonitätsprüfungen für Kapitalgesellschaften durchführt.
Dies begründet sich im Wesentlichen durch die Mitarbeit am Refinanzierungsgeschäft des Eurosystems. Banken können Unternehmensforderungen (z. B. Kredite) als Sicherheiten bei der Bundesbank hinterlegen. Diese prüft die Bonität dieser Unternehmen, um sicherzustellen, dass nur qualitativ hochwertige Forderungen als Sicherheiten verwendet werden. Unternehmen werden bei erfolgreicher Prüfung als „notenbankfähig“ bezeichnet.
Unternehmen oder Banken wenden sich an die Deutsche Bundesbank entweder mit der Bitte um Prüfung oder weil eine Forderung als Sicherheit hinterlegt werden soll. Das Verfahren läuft dabei ähnlich ab wie eine Bonitätsprüfung bei einer Kreditanfrage. Die Bundesbank fordert sich dann die notwendigen Unterlagen bei den Unternehmen an. Dies sind in der Regel zwei aussagefähige, aufeinander folgende Jahresabschlüsse.
In der Ermittlung wird zunächst ein automatisiertes Analysesystem eingesetzt, ein Common Credit Assessment System (CoCAS). Es ermittelt anhand der Unterlagen bestimmte Kennzahlen. Diese variieren von Branche zu Branche und werden immer wieder angepasst. Grob unterteilt man zwischen vier Blöcken:
Innerhalb dieser werden die Kennzahlen validiert und rekalibriert, um immer die aussagekräftigsten Kennzahlen für die Branche zu ermitteln.
Im Anschluss an die CcCAS-Analyse folgt eine Experteneinschätzung durch Kreditsachbearbeiter der Deutschen Bundesbank. Diese berücksichtigen weitere Informationen, wie aktuelle Geschäftsentwicklung, Konzernverbundenheit oder ESG-Aspekte. CoCAS- und Expertenanalyse zusammen ergeben die finale Bonitätseinstufung.
Die Einstufung erfolgt im System der Bundesbank. Bei Erreichen eines Investmentgrades gilt das Unternehmen als notenbankfähig. Dafür darf die Ausfallwahrscheinlichkeit 0,4 % nicht übersteigen.
Der Vorteil für Unternehmen besteht darin, dass diese eine sehr ausführliche Bonitätsanalyse erhalten. Eine detaillierte Bilanzanalyse inklusive Branchen- und Periodenvergleich sowie ein persönliches Gespräch (auf Wunsch) sind Bestandteil dieser. Zudem wirkt das Testat „notenbankfähig“ vertrauensbildend auf Geschäftspartner und kann unter Umständen zu besseren Konditionen bei Banken führen.
Interessierte Kapitalgesellschaften, welche sich einer kostenfreien Bonitätsprüfung der Bundesbank unterziehen möchten, wenden sich gern an die Betriebsberater des Handelsverbandes Sachsen e. V. für weitere Informationen.
Geschäftsstelle Chemnitz
Herr Jörg Vulturius
Salzstr. 1
09113 Chemnitz
hvs-chemnitz@handel-sachsen.de
Tel.: 0371 815620
Geschäftsstelle Dresden
Frau Marica Pawlik
Könneritzstr. 3
01067 Dresden
hvs-dresden@handel-sachsen.de
Tel.: 0351 86706-13