Empfänger der Corona-Soforthilfe in Sachsen können unter bestimmten Voraussetzungen die Einstellung von Rückforderungen beantragen. Seit März 2026 können nun auch Personengesellschaften wie GbR oder OHG diesen Antrag stellen, sofern alle Gesellschafter natürliche Personen sind. Auch Einzelunternehmen und eingetragene Kaufleute sind antragsberechtigt.
Voraussetzungen für die wirtschaftliche Unfähigkeit
Eine Forderungseinstellung kommt infrage, wenn Einkommen und Vermögen definierte Grenzen nicht überschreiten.
Flexible Rückzahlungsoptionen
Wer die Kriterien für eine vollständige Einstellung nicht erfüllt, kann zinsfreie Zahlungsfristen von sechs Monaten nutzen. Verlängerungen auf bis zu 36 Monate sind gegen Festzinsen möglich. Innerhalb dieser Zeiträume können Zahlungen flexibel geleistet werden.
Wichtige Hinweise zur Antragstellung
Die Prüfung erfolgt ausschließlich auf Antrag und erfordert aktuelle Nachweise wie Steuerbescheide, Gehaltsbescheinigungen oder Kindergeldnachweise. Bereits vollständig gezahlte Beträge werden nur in absoluten Härtefällen zurückerstattet, wenn eine unverschuldete existenzgefährdende Notlage nachgewiesen wird.
Terminhinweise
1. Digitale Fragerunde zur Antragstellung für GbR und OHG
Datum: 26.03.2026
Uhrzeit: 15:00 - 16:00 Uhr
Im Rahmen einer digitalen Sprechstunde wird das Verfahren zur Antragstellung für GbR und OHG vorgestellt und Ihre Fragen beantwortet. Den Einwahllink finden Sie hier.
Bei Fragen stehen Ihnen unsere Handelsberater in den jeweiligen Geschäftsstellen gern zur Verfügung.